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1.Bedingungen bei der Buchung von Singletravels |
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1.1 |
Die von Singletravels durchgeführten Singlereisen finden in der Regel mit 9 –
25 Reiseteilnehmern statt. Die Belegung jedes Schiffes erfolgt in Bezug auf
das Geschlecht paritätisch. In einigen Fällen kann es z.B. bedingt durch
kurzfristige Umbuchungen oder Stornierungen zu einem ungleichen Verhältnis
zwischen der Anzahl der Frauen und Männern an Bord kommen. |
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1.2 |
Die Mindestteilnehmerzahl beträgt 7 Personen. Wird diese
Mindestteilnehmerzahl bis 14 Tage vor Reiseantritt nicht erreicht, behält
sich Singletravels.de vor, die Reise abzusagen. Die bereits geleisteten
Zahlungen werden von Singletravels.de umgehend erstattet. |
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| 2.
Reiseanmeldung, Bestätigung, Rechnung |
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2.1 |
Mit Ihrer Reiseanmeldung bieten Sie Singletravels den Abschluss des
Reisevertrages verbindlich an. Nach Eingang Ihrer Online-Buchung erhalten
Sie eine Bestätigung über die erfolgreich übermittelte Reiseanmeldung. Der
Reisevertrag wird für Singletravels verbindlich, wenn dieser Ihnen die
Buchung und den Preis der Reise schriftlich (auf dem Postwege) bestätigt. |
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2.2 |
Die Reiseanmeldung erfolgt durch den Anmelder, auch für alle in der Anmeldung
mit aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtung der Anmelder
wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er eine entsprechende
gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung
übernommen hat. | |
2.3 |
Innerhalb einer Woche nach erfolgter Reiseanmeldung erhalten Sie eine
Rechnung/ Bestätigung die alle wesentlichen Angaben über die von Ihnen
gebuchten Reiseleistungen enthält. Weicht die Bestätigung von Ihrer
Anmeldung ab, ist an das neue Angebot 7 Tage gebunden. Der Reisevertrag
kommt auf der Grundlage des neuen Angebots zustande, wenn Sie innerhalb
dieser Frist das Angebot annehmen. |
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| 3.Bezahlung
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3.1 |
Bei Vertragsabschluss wird gegen Aushändigung der Rechnung/Bestätigung die
Anzahlung in Höhe von 15% des Gesamtreisepreises fällig. Die Kosten für eine
Reiseversicherung werden in voller Höhe zusammen mit der Anzahlung fällig. |
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3.2 |
Der restliche Reisepreis wird 21 Tage vor Reiseantritt fällig. |
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3.3 |
Die Beträge für An- und Restzahlung ergeben sich aus der Bestätigung. |
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3.4 |
Zur Absicherung der Kundengelder hat Singletravels Insolvenzversicherung
abgeschlossen. Den Sicherungsschein erhalten Sie mit Zustellung der
Rechnung/ Bestätigung. |
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3.5 |
Kosten für Nebenleistungen wie die Besorgung von Visa etc. sind, soweit nicht
ausdrücklich angegeben, nicht im Reisepreis enthalten. |
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| 4.
Leistungen, Preise |
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4.1 |
Welche Leistungen vertraglich vereinbart sind, ergibt sich aus den
Leistungsbeschreibungen unserer Homepage www.singletravels.de und aus den
hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Bestätigung. Die auf der Homepage
enthaltenen Angaben sind für Singletravels.de grundsätzlich bindend mit dem
Inhalt, mit dem sie Grundlage des Reisevertrages geworden sind. Nach
Vertragsschluss kann Singletravels jederzeit eine Änderung der auf der
Homepage gemachten Angaben vornehmen, über die der Reisende nach bereits
erfolgter Buchung selbstverständlich informiert wird. | |
4.2 |
FlugbeförderungFür ihre Flüge wählt Singletravels zuverlässige
Fluggesell-schaften aus. Die im Arrangement enthaltenen Flüge sind
überwiegend Non-Stop-Flüge. Grundsätzlich behält sich Singletravels aus
flug- und programmtechnischen Gründen Zwischenlandungen vor. Singletravels
bittet um Verständnis, wenn aus flugtechnischen Gründen der Hinflug in die
Nachmittags- oder Abendstunden fällt und/ oder der Rückflug bereits in die
Vormittags-
stunden. Auf allen Flügen werden bis 20 kg Gepäck zzgl. kleinem Handgepäck
pro Gast befördert. Zusätzlich kann, ggf. gegen Aufpreis, nach Voranmeldung
bei der jeweiligen Fluggesellschaft Sondergepäck (Sportausrüstungen,
Rollstühle, etc.) befördert werden. Die Beförderungspreise sind bei der
Fluggesellschaft zu erfragen, die für Organisation und Abwicklung der
Beförderung sowie Inkasso des Preises allein verantwortlich ist. Der
Transport des Sondergepäcks vom Zielflughafen zum Hotel und zurück ist
ausschließlich Sache des Gastes. Das Risiko für Geld, Wertge-genstände,
technische Geräte und Medikamente im aufgegebenen Gepäck trägt der Gast. |
|
4.3 |
Reiseverlängerung
Reiseverlängerungen sind nur nach Absprache mit Singletravels möglich. Eine
Verlängerung ist jedoch nur möglich, wenn Ihre Unterkunft sowie Plätze im
Flugzeug noch frei sind. Die Kosten für die Verlängerung sind vor Ort zu
zahlen. |
|
4.4 |
Nicht in Anspruch genommene Leistungen Falls ein Reisender einzelne
Reiseleistungen (außer Singletravels) infolge vorzeitiger Rückreise oder aus
sonstigen zwingenden Gründen nicht in Anspruch nimmt, wird sich
Singletravels trägern um Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen. Das
ist nicht erforderlich, wenn die Leistungen völlig unerheblich sind oder
wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Vorschriften
entgegenstehen. Singletravels ist berechtigt in der Regel 20% des
erstatteten Betrages als Ausgleich für zusätzliche Mühen und Kosten
einzubehalten. Der Nachweis niedrigerer oder nicht entstandener Kosten
bleibt Ihnen unbenommen. |
|
4.5 |
Reiseleitung, Betreuung
Bei den angebotenen Reisen werden Sie vor Ort von einer durch Singletravels
beauftragten Reisemanager und Reise-/ Zielgebietsagentur, örtlichen
Reiseleitern oder Vertretungen betreut. Einzelheiten, Anschriften und
Telefonnummern entnehmen Sie bitte Ihren Reiseunter-lagen. |
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|
| 5.
Leistungs- und Preisänderungen
|
|
5.1 |
Änderungen und Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten
Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden, sind
nur gestattet, soweit sie nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der
gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.Bei den von uns angegebenen Flugzeiten
handelt es sich um voraussichtliche Flugzeiten. Änderungen blieben
ausdrücklich vorbehalten. U. U. kann es aufgrund der zeitweiligen
Überlastung des internationalen Luftraumes zu Flugverspätungen oder auch
-verschiebungen sowie Änderungen der Streckenführung kommen. Eventuelle
Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen
mit Mängeln behaftet sind. Singletravels ist verpflichtet, den Kunden über
Leistungs-änderungen oder -Abweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen.
Gegebenenfalls wird sie dem Kunden eine kostenlose Umbuchung oder einen
kostenlosen Rücktritt anbieten. |
|
5.2 |
Singletravels behält sich vor, die ausgeschriebenen und mit der Buchung
bestätigten Preise im Fall der Erhöhung der Beförderungskosten oder der
Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren, in dem
Umfang zu ändern, wie sich deren Erhöhung pro Person bzw. pro Sitzplatz auf
den Reisepreis auswirkt, sofern zwischen dem Zugang der Bestätigung beim
Kunden und dem vereinbarten Reisetermin mehr als 4 Monate liegen.Im Fall
einer nachträglichen Änderung des Reisepreises oder einer nachträglichen
Änderung einer wesentlichen Reiseleistung hat Singletravels den Reisenden
unverzüglich davon in Kenntnis zu setzen. Eine Preiserhöhung, die ab dem 20.
Tag vor dem vereinbarten Reisetermin verlangt wird, ist unwirksam. Bei
Preiserhöhungen um mehr als 5 % oder im Fall einer erheblichen Änderung
einer wesentlichen Reiseleistung ist der Reisende berechtigt, ohne Gebühren
vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens
gleichwertigen anderen Reise zu verlangen, wenn Singletravels in der Lage
ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus seinem Angebot
anzubieten. Der Reisende hat diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung
durch Singletravels über die Preiserhöhung bzw. Änderung der Reiseleistung
diesem gegenüber geltend zu machen. |
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|
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| 6.
Rücktritt durch den Reisenden |
|
6.1 |
Umbuchung, Ersatzperson:
Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich
ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei Singletravels Ihnen wird
empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären. |
|
6.2 |
Wenn Sie zurücktreten oder wenn Sie die Reise aus Gründen nicht antreten, die
von Singletravels nicht zu vertreten sind, kann Singletravels angemessenen
Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und seine Aufwendungen
verlangen. Bei Berechnung des Ersatzes sind gewöhnlich ersparte Aufwendungen
und die gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendung der Reiseleistungen zu
berücksichtigen. Es bleibt Ihnen unbenommen, den Nachweis zu führen, dass im
Zusammenhang mit dem Rücktritt oder Nichtantritt der Reise keine oder
wesentlich niedrigere Kosten entstanden sind, als die von Singletravels in
der Pauschale ausgewiesenen Kosten.Rücktrittsgebühren sind auch dann zu
zahlen, wenn sich ein Reise-
teilnehmer nicht rechtzeitig zu den in den Reisedokumenten bekannt gegebenen
Zeiten am jeweiligen Abflughafen oder Abreiseort einfindet, oder wenn die
Reise wegen nicht von Singletravels zu vertretenden Fehlens der
Reisedokumente wie z.B. Reisepass oder notwendige Visa, nicht angetreten
wird. Der pauschalierte Anspruch auf Rücktrittsgebühren beträgt in der Regel
pro Person bei Stornierungen:
Standard-Gebühren :
bis zum 30. Tag vor Reiseantritt 25%
vom 29. bis 22. Tag 35%
vom 21. bis 15. Tag 50%
vom 14. bis 8. Tag 65%
vom 7. bis 1. Tag 75%
am Tag des Reiseantritts oder bei Nichtantritt der Reisedes Reisepreises 85% |
|
6.3 |
Bis zum Reisebeginn kann der Reisende verlangen, dass ein Dritter in seine
Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Es bedarf dazu der
Mitteilung an Singletravels kann dem Wechsel in der Person widersprechen,
wenn die Ersatzperson den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder
gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen.Tritt
eine Ersatzperson an die Stelle des angemeldeten Teilnehmers, ist
Singletravels berechtigt, für die ihm durch die Teilnahme der Ersatzperson
entstehenden Kosten € 25,– zu verlangen. Der Nachweis niedrigerer oder nicht
entstandener oder wesentlich niedrigerer Kosten bleibt Ihnen unbenommen.Für
den Reisepreis und die durch den Eintritt der Ersatzperson entstehenden
Mehrkosten haften der angemeldete Teilnehmer und die Ersatzperson als
Gesamtschuldner. |
|
6.4 |
Bearbeitungs-, Rücktritts- und Umbuchungsgebühren, sowie Gebühren für
individuelle Reisegestaltung sind sofort fällig. |
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| 7.
Rücktritt und Kündigung durch Singletravels |
|
7.1 |
Singletravels kann den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn
die Durchführung der Reise trotz einer entsprechenden Abmahnung durch
Singletravels vom Reisenden nachhaltig gestört wird. Das gleiche gilt, wenn
sich ein Reiseanmelder oder Reiseteilnehmer vertragswidrig verhält.
Singletravels behält ungeachtet dessen den Anspruch auf den Reisepreis.
Evtl. Mehrkosten für die Rückbeförderung trägt der Störer selbst.
Singletravels muss sich den Wert ersparter Aufwendungen sowie diejenigen
Vorteile anrechnen lassen, die aus einer anderen Verwendung nicht in
Anspruch genommener Leistungen erlangt werden; einschließlich evtl.
Erstattungen durch beteiligte Leistungsträger. |
|
7.2 |
Singletravels kann bis 2 Wochen vor Reiseantritt von der Reise zurücktreten. |
|
7.2.1 |
- bei Nichterreichen einer gemäß Ausschreibung und in der
Reisebestätigung angegebenen Mindestteilnehmerzahl. Singletravels informiert
Sie selbstverständlich, sofern zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich wird,
dass die Mindestteil-nehmerzahl nicht erreicht werden kann. Sie erhalten den
gezahlten Reisepreis umgehend zurück. |
|
7.2.2 |
- wenn die Durchführung der Reise nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten für
Singletravels deshalb nicht zumutbar ist, weil die ihm im Falle der
Durchführung entstehenden Kosten eine Überschreitung der wirtschaftlichen
Opfergrenze, bezogen auf diese Reise, bedeuten würden. Ein Rücktrittsrecht
durch Singletravels besteht jedoch nicht, wenn er die dazu führenden
Umstände zu vertreten hat (z.B. Kalkulationsfehler) oder wenn er diese
Umstände nicht nachweisen kann. Die Rücktritts-erklärung wird dem Reisenden
unverzüglich zugeleitet. |
|
|
|
| 8.
Außergewöhnliche Umstände - Höhere Gewalt |
|
8.1 |
Wird die Reise infolge, bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer, Höherer
Gewalt (z.B. durch Krieg oder Naturkatastrophen etc.) erheblich erschwert,
gefährdet oder beeinträchtigt, können sowohl der Reisende als auch
Singletravels den Reisevertrag kündigen. Singletravels zahlt den
eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück, kann jedoch für die erbrachten
oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine
angemessene Entschädigung verlangen. |
|
8.2 |
Erfolgt die Kündigung nach Antritt der Reise, ist Singletravels verpflichtet,
die notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere den Reisenden, falls dies
vertraglich vereinbart ist, zurückzubefördern. Die Mehrkosten für die
Rückbeförderung tragen die Parteien zur Hälfte, die übrigen Mehrkosten hat
der Reisende zu tragen. |
|
|
|
| 9.
Gewährleistung/Haftung |
|
9.1 |
Singletravels.de steht im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen
Kaufmannes ein für |
|
9.1.1 |
die gewissenhafte Reisevorbereitung; |
|
9.1.2 |
die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger (z.B.
Beförderungsunter-nehmen, Hoteliers etc.); |
|
9.1.3 |
die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Reiseleistungen; |
|
9.1.4 |
ein Verschulden der mit der Leistungserbringung betrauten Personen; |
|
9.1.5 |
die Richtigkeit der Beschreibung der im Internet (www.Singletravels.de)
angegebenen Reisedienstleistungen, sofern Singletravels.de nicht gemäß
Vertragsschluss eine Änderung der Angaben erklärt hat. Singletravels.de
haftet jedoch nicht für Angaben in Hotel-, Orts- informationen. |
|
9.2 |
GewährleistungDem Reisenden stehen die Rechte aus dem Reisevertragsgesetz zu,
die zum besseren Verständnis mit eigenen Worten in verkürzter Fassung
wiedergegeben werden: |
|
9.2.1 |
Wird eine Reiseleistung nicht oder nicht vertragsgemäß erbracht, kann der
Reisende innerhalb angemessener Zeit Abhilfe verlangen. Der Veranstalter
kann auch in der Weise Abhilfe schaffen, dass er eine gleich- oder
höherwertige Ersatzleistung erbringt. Singletravels kann die Abhilfe
verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. |
|
9.2.2 |
Der Reisende kann nach Rückkehr von der Reise eine Herabsetzung des
Reisepreises verlangen, falls Reiseleistungen nicht vertragsgemäß erbracht
worden sind und er es nicht schuldhaft unterlässt, den Mangel unverzüglich
anzuzeigen. |
|
9.2.3 |
Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet
Singletravels innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, kann der
Reisende im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag – in
seinem eigenen Interesse und aus Beweissicherungsgründen wird Schriftform
empfohlen – kündigen. Dasselbe gilt, wenn dem Reisenden die Reise infolge
eines Mangels aus wichtigem, Singletravels erkennbarem Grund nicht zuzumuten
ist. Der Bestimmung einer Frist für die Abhilfe bedarf es nur dann nicht,
wenn Abhilfe unmöglich ist oder von Singletravels verweigert wird oder wenn
die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des
Reisenden gerechtfertigt ist. Wird der Vertrag danach aufgehoben, behält der
Reisende den Anspruch auf Rückführung. Er schuldet Singletravels den auf die
in Anspruch genommenen Leistungen entfallenden Teil des Reisepreises, sofern
diese Leistungen für ihn von Interesse waren. |
|
9.3 |
Haftung |
|
9.3.1 |
Bei Vorliegen eines Mangels kann der Reisende unbeschadet der Herabsetzung des
Reisepreises (Minderung) oder der Kündigung Schadenersatz verlangen, es sei
denn, der Mangel der Reise beruht auf einem Umstand, den Singletravels nicht
zu vertreten hat. Er kann Schadenersatz auch wegen nutzlos aufgewandter
Urlaubszeit verlangen, wenn die Reise vereitelt oder erheblich
beeinträchtigt worden ist. |
|
9.3.2 |
Vertragliche Schadenersatzansprüche Die vertragliche Haftung von Singletravels
auf Schadenersatz für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist insgesamt
auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt, soweit ein Schaden des
Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig durch Singletravels geführt
worden ist. Die Beschränkung der Haftung auf den dreifachen Reisepreis gilt
auch, soweit Singletravels für einen dem Reisenden entstehenden Schaden
allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. |
|
9.3.3 |
Deliktische SchadenersatzansprücheFür alle gegen Singletravels gerichteten
Schadenersatz-ansprüche aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder
grober Fahrlässigkeit beruhen, haftet Singletravels bei Sachschäden bis €
2.000,–. Übersteigt der dreifache Reisepreis diese Summe, ist die Haftung
für Sachschäden auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt. Diese
Haftungshöchstsummen gelten jeweils je Reisenden und Reise. |
|
9.3.4 |
Singletravels haftet nicht für Leistungsstörungen im Bereich von
Fremdleistungen, die lediglich vermittelt werden und in der
Reiseausschreibung ausdrücklich als solche gekennzeichnet werden. |
|
9.3.5 |
Die Beteiligung an Sport- und anderen Ferienaktivitäten müssen Sie selbst
verantworten. Sportanlagen, Geräte und Fahrzeuge sollten Sie vor
Inanspruchnahme überprüfen. Für Unfälle, die bei Sportveranstaltungen und
anderen Ferienaktivitäten auftreten, haftet Singletravels nur, wenn ihn ein
Verschulden trifft. Singletravels empfiehlt den Abschluss einer
Unfall-Versicherung. |
|
9.3.6 |
Gelten für eine von einem Leistungsträger zu erbringende Reiseleistung
internationale Übereinkommen oder auf solchen beruhende gesetzliche
Vorschriften, nach denen ein Anspruch auf Schadenersatz nur unter bestimmten
Voraussetzungen oder Beschränkungen entsteht oder geltend gemacht werden
kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist, so kann
Singletravels sich hierauf berufen. |
|
9.3.7 |
Die Beförderung erfolgt auf der Grundlage der Bedingungen des jeweiligen
Beförderungsunter-nehmens, die auf Wunsch zugänglich gemacht werden. Die
Rechte und Pflichten von Singletravels nach dem Reisevertragsgesetz und nach
den allgemeinen Reisebedingungen werden durch die Bedingungen des jeweiligen
Beförderungs-unternehmens nicht eingeschränkt. |
|
9.3.8 |
Sofern Singletravels bei der Luftbeförderung vertraglicher Luftfrachtführer
ist, haftet er ggf. neben dem ausführenden Luftfrachtführer gemäß den
Bestimmungen des Luftverkehrsgesetzes bzw. den internationalen Abkommen von
Warschau, Den Haag, Guadalajara und den Zusatzabkommen für Flüge von und
nach den USA und Kanada, sowie, nach dessen In-Kraft-Treten, dem Montrealer
Abkommen vom 28. Mai 1999. Das Warschauer Abkommen und die Zusatzabkommen
für den USA- und Kanada-Verkehr beschränken in der Regel die Haftung des
Luftfrachtführers für Tod oder Körperverletzung sowie für Verlust und
Beschädigung von Gepäck. Kommt Singletravels bei die Stellung eines
vertraglichen Reeders zu, so regelt sich die Haftung nach den Bestimmungen
des Handelsgesetzbuches. Für die Beförderung mit Hotelübernachtung gelten
die Bedingungen der jeweiligen, sofern die Beförderung nicht Teil des
Leistungspaketes des Veranstalters ist. In diesem Fall sind die
ausführlichen Reisebedingungen von Singletravels vorrangig maßgebend. |
|
9.4 |
Mitwirkungspflicht, Beanstandungen |
|
9.4.1 |
Jeder Reisende ist verpflichtet, bei Leistungsstörungen im Rahmen der
gesetzlichen Bestimmungen daran mitzuwirken, evtl. Schäden zu vermeiden oder
gering zu halten. |
|
9.4.2 |
Sollten Sie wider Erwarten Grund zur Beanstandung haben, ist diese an Ort und
Stelle unverzüglich unserer Agentur/ Reiseleitung mitzuteilen und Abhilfe zu
verlangen. Ist die Reiseleitung nicht erreichbar, wenden Sie sich an den
Leistungsträger (Transfer-Unternehmen, Hotelier) oder an Singletravels.
Schäden oder Zustellungsverzögerungen bei Flugreisen bittet Singletravels
unverzüglich an Ort und Stelle mittels Schadensanzeige (P.I.R.) der
zuständigen Fluggesell-schaft anzuzeigen. Fluggesellschaften lehnen in der
Regel Erstattungen ab, wenn die Schaden-anzeige nicht ausgefüllt worden ist.
Im Übrigen ist der Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung von
Reisegepäck der Reiseleitung oder der örtlichen Vertretung von
Singletravels.de anzuzeigen. Unterlässt es ein Reisender schuldhaft, einen
Mangel anzuzeigen, stehen ihm Ansprüche nicht zu. |
|
9.4.3 |
Reiseleiter sind nicht berechtigt, irgendwelche Ansprüche anzuerkennen. |
|
|
|
| 10.
Ausschluss von Ansprüchen, Verjährung und
Abtretung |
|
10.1 |
Sämtliche in Betracht kommenden Ansprüche sind innerhalb eines Monats nach
vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise gegenüber Singletravels
geltend zu machen. Dies sollte im eigenen Interesse schriftlich geschehen.
Nach Fristablauf kann der Reisende Ansprüche nur noch geltend machen, wenn
er ohne Verschulden gehindert war, die Frist einzuhalten. |
|
10.2 |
Ansprüche des Reisenden nach den §§ 651 c bis 651 f BGB verjähren in einem
Jahr. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach
enden sollte. Schweben zwischen dem Reisenden und Singletravels
Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände,
so ist die Verjährung gehemmt, bis der Reisende oder Singletravels die
Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens 3
Monate nach dem Ende der Hemmung ein. Ansprüche aus unerlaubter Handlung
verjähren in drei Jahren. |
|
10.3 |
Die Abtretung von Ansprüchen gegen Singletravels ist ausgeschlossen. |
|
|
|
| 11.
Datenschutz |
|
11.1 |
Alle personenbezogenen Daten sind gemäß den einschlägigen,
datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere dem
Bundesdatenschutzgesetz, geschützt. Wenn Sie sich im Rahmen der Nutzung
unseres Internet-Angebots eine Reise buchen oder einen Newsletter
abonnieren, werden Ihre personenbezogenen Daten durch Singletravels zum
Zweck der Abwicklung, Kundenbetreuung und Information erhoben und
verarbeitet. |
|
11.2 |
Sollten Daten an Dienstleister (Dritte) weitergegeben werden, so sind diese an
das BDSG und andere gesetzliche Vorschriften gebunden. Erhebungen bzw.
Übermittlung von personen-
bezogenen Daten an staatliche Einrichtungen und Behörden erfolgen nur im
Rahmen zwingender Rechts-vorschriften. |
|
11.3 |
Sie sind berechtigt, auf Antrag und unentgeltlich, Auskunft über die von Ihnen
gespeicherten Daten zu erhalten. Des Weiteren haben Sie das Recht auf
Berichtigung, Löschung oder Sperrung unrichtiger Daten. Daten für
abrechnungstechnische und buchhalterische Zwecke sind von einer Kündigung
beziehungsweise von einer Löschung nicht berührt. |
|
|
|
| 12.
Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsbestimmungen |
|
12.1 |
Singletravels steht dafür ein, Staatsangehörige des Staates, in dem die Reise
angeboten wird, über Bestimmungen von Pass-, Visa- und
Gesundheitsvorschriften sowie deren eventuelle Änderungen vor Reiseantritt
zu unterrichten. Für Angehörige anderer Staaten gibt etwa das zuständige
Konsulat Auskunft. Durch die Reiseausschreibung (www.Singletravels.de) und
mit den Reiseunterlagen erhalten Sie wesentliche Informationen über die für
Ihre Reise notwendigen Formalitäten. Bitte beachten Sie diese Informationen
und lassen Sie sich von einem unserer Mitarbeiter weitergehend unterrichten. |
|
12.2 |
Singletravels.de haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang
notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn Sie sie
mit der Besorgung beauftragt haben, es sei denn, dass die Verzögerung von
Singletravels.de zu vertreten ist. Zur Erlangung von Visa etc. bei den
zuständigen Stellen müssen Sie mit einem ungefähren Zeitraum von etwa 8
Wochen rechnen. |
|
12.3 |
Der Reisende ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise
wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, insbesondere
die Zahlung von Rücktrittskosten, die aus der Nichtbefolgung dieser
Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten, ausgenommen wenn sie durch
eine schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation durch Singletravels bedingt sind. |
|
12.4 |
Entnehmen Sie bitte den Informationen von oder erkundigen Sie sich bei einem
unserer Mitarbeiter, ob für Ihre Reise ein Reisepass erforderlich ist oder
der Personalausweis genügt, und achten Sie bitte darauf, dass Ihr Reisepass
oder Ihr Personalausweis für die Reise eine ausreichende Gültigkeitsdauer
besitzt. |
|
12.5 |
Zoll- und Devisenvorschriften werden in verschiedenen Ländern sehr streng
gehandhabt. Informieren Sie sich bitte genau und befolgen Sie die
Vorschriften unbedingt. |
|
12.6 |
Von verschiedenen Staaten werden bestimmte Impfzeugnisse verlangt, die nicht
jünger als 8 Tage und nicht älter als 3 Jahre (Pocken) bzw. 10 Jahre
(Gelbfieber) sein dürfen. Derartige Impfzeugnisse sind auch deutschen
Behörden vorzuweisen, sofern Sie aus bestimmten Ländern (z.B. Afrika,
Vorderer Orient) zurückkehren. Entsprechende Informationen entnehmen Sie
bitte den mit der Buchungsbestätigung erhaltenen Unterlagen oder wenden Sie
sich an einen unserer Mitarbeiter. |
|
|
|
| 13.
Allgemeines |
|
13.1 |
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die
Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge. Das gleiche gilt für
die vorliegenden Reisebedingungen. |
|
13.2 |
Gerichtsstand für Vollkaufleute, für Personen, die keinen allgemeinen
Gerichtsstand im Inland haben, sowie für Personen, die nach Abschluss des
Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland verlegt
haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der
Klageerhebung nicht bekannt ist, sowie für Passiv-Prozesse, ist der Sitz des
Reiseveranstalters. |
|
|
|
| 14
Nutzungsbedingungen für die Homepage www.Singletravels.de |
|
14.1 |
Singletravels bietet alle auf der Homepage zur Verfügung gestellten
Allgemeinen Informationen (auch Hyperlinks) einzig als Orientierung für den
Nutzer an. Allgemeine Informationen sind sämtliche Angaben auf der Homepage
mit Ausnahme von Angaben, welche Reiseleistungen, Reisepreise und Steuern
betreffen. |
|
14.1.1 |
Der Nutzer muss damit rechnen, dass sich die Allgemeinen Informationen
jederzeit ändern können. Er sollte sich deshalb mit den entsprechenden
Institutionen, Botschaften oder Tourismus-informationsbüros in Verbindung
setzen, um sicherzustellen, dass die Aktualität der angegebenen
Informationen gewährleistet ist. Dies gilt insbesondere für Visa- und
Impfbestimmungen. Für die Einhaltung dieser Bestimmungen sind der
Reiseanmelder und/ oder die Reiseteilnehmer selbst verantwortlich. |
|
14.1.2 |
Die Informationen gelten - wie auf der Homepage ausgewiesen - für
Staatsangehörigen der Bundesrepublik Deutschland, sofern diese im Besitz
eines ausgestellten Passes bzw. Personal-ausweises sind. |
|
14.1.3 |
Wenn Sie kein Staatsangehöriger der Bundesrepublik Deutschland sind oder
Inhaber eines fremden Passes sind, kann es sein, dass Sie andere
Bestimmungen einhalten müssen. In diesem Fall wenden Sie sich bitte an Ihr
zuständiges Konsulat. |
|
14.2 |
Nutzung der Homepage "Singletravels.de" |
|
14.2.1 |
Die Homepage steht dem Nutzer nur zur persönlichen Nutzung zur Verfügung. |
|
14.2.2 |
Die über die Homepage gebuchten Reiseleistungen dürfen vom Nutzer nicht
weiterverkauft, -vermittelt oder sonst gegen Entgelt an Dritte
weitergereicht werden. |
|
14.2.3 |
Die Homepage ist ausschließlich in gesetzlich zulässiger Weise und
vertragsgemäß zu nutzen, insbesondere unter Einhaltung dieser
Nutzungsbedingungen. Vertragsgemäß in diesem Sinne ist lediglich die
Reservierung und Buchung von Reiseleistungen sowie jede andere rechtmäßige
Nutzung der auf der Homepage installierten Funktionen. Insbesondere gilt
Folgendes: |
|
14.2.3.a |
Der Nutzer ist für sämtliche Handlungen, die unter seinem Namen oder seinem
Konto auf der Homepage vorgenommen werden finanziell verantwortlich. |
|
14.2.3.b |
Der Nutzer muss mindestens 18 Jahre alt und voll geschäftsfähig sein. |
|
14.2.3.c |
Der Nutzer versichert, dass sämtliche Informationen, die der Nutzer über seine
Person oder Mitreisende zur Verfügung stellt, der Wahrheit entsprechen. |
|
14.2.3.d |
Die Homepage darf nicht für Spekulationszwecke, falsche oder betrügerische
Buchungen, sowie Blockbuchungen genutzt werden. |
|
14.2.3.e |
Drohungen, Nötigungen, Diffamierungen sowie die Übermittlung von
pornographischem, rassistischem, volksverhetzendem oder in anderer Weise
rechtswidrigem Material ist ausdrücklich verboten. |
|
14.2.3.f |
Die Homepage und deren Inhalt dürfen vom Nutzer nicht verändert,
vervielfältigt, weitergegeben, verkauft, veröffentlicht oder in irgendeiner
Art wiedergegeben werden. Zulässig ist jedoch die Anfertigung einer einzigen
Kopie der Seite für eine private, nicht-gewerbliche Nutzung. |
|
14.2.3.g |
Dateien, die Software oder anderes Material enthalten, die gewerblichen
Schutz- oder Urheberrechten unterliegen oder vom Recht auf Privatsphäre
geschützt sind, dürfen nicht in Umlauf gebracht werden. Es sei denn, diese
Rechte stehen dem Nutzer zu, oder der Nutzer hat die erforderlichen
Genehmigungen eingeholt. |
|
14.2.3.h |
Dateien, die Viren, abgeänderte Dateien (corrupted files) oder Software
enthalten, die den Betrieb des Computers eines Dritten beschädigen könnten
dürfen nicht aufgespielt werden. |
|
14.2.3.i |
Zuweisungen des Autors, rechtliche Hinweise, Eigentumsbezeichnungen oder
Markierungen, die in einer geladenen Datei (Software oder sonstigem
Material) enthalten sind, dürfen nicht gelöscht oder verfälscht werden. |
|
14.2.3.j |
Waren oder Dienstleistungen dürfen nicht beworben, oder deren Verkauf
angeboten werden. Umfragen, Wettbewerbe oder Kettenbriefe dürfen nicht
durchgeführt oder weitergeleitet werden. |
|
14.3 |
Der Nutzer verpflichtet sich, Singletravels.de, deren verbundene Unternehmen,
Partnerunternehmen und Mitarbeiter von jeglichen Ansprüchen Dritter
(einschließlich angemessener Kosten für rechtliche Maßnahmen) auf erstes
Anfordern freizustellen, die auf einer nicht vertragsgemäßen,
missbräuchlichen oder sonst rechtswidrigen Nutzung der Homepage und ihrer
Inhalte durch den Nutzer beruhen. |
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14.4 |
Singletravels ist berechtigt, jederzeit den Zugang zu der Homepage und/oder
den Online-Diensten zu sperren. |
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14.5 |
Singletravels, deren verbundene Unternehmen oder die Partnerunternehmen sind
Inhaber sämtlicher Schutzrechte an Software, die Singletravels.de auf der
Homepage bereithält. |
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14.5.1 |
Die unberechtigte Nutzung, Vervielfältigung oder Weitergabe solcher Software
ist ausdrücklich untersagt. Jegliche Vervielfältigung der Software auf
irgendeinen anderen Server oder Datenträger zum Zwecke weiterer
Vervielfältigungen ist ausdrücklich verboten. Jegliche Software, die zum
Herunterladen auf der Homepage zur Verfügung gestellt wird, stellt ein
urheberrechtlich geschütztes Werk von Singletravels .de dar. Jede
Reproduktion oder Weiterverbreitung der Software ist gesetzlich ausdrücklich
verboten und kann hohe Bußgelder und strafrechtliche Folgen nach sich
ziehen. |
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14.6 |
Die Homepage enthält Hyperlinks, die zu Websites fremder Anbieter führen.
Singletravels .de hat auf deren Gestaltung und Inhalte keinen Einfluss und
übernimmt daher auch keine Gewähr für Richtigkeit, Aktualität,
Vollständigkeit und Qualität der dort bereitgestellten Informationen. Der
Nutzer richtet sämtliche Bedenken, die er im Zusammenhang mit einer solchen
Website hat, direkt an den Betreiber der jeweiligen Website. |
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14.7 |
Singletravels.de behält sich vor, jederzeit Änderungen an der Homepage oder
deren Inhalten vorzunehmen, insbesondere betreffend der Auswahl der
Anbieter, Leistungsträger, Funktionen, Informationen, Datenbanken oder deren
Inhalten. |
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14.8 |
Singletravels.de ist Inhaberin des Urheberrechts und aller anderen
Schutzrechte an der Homepage und deren Inhalt. Sämtliche Rechte stehen
ausschließlich Singletravels.de zu, es sei denn, die Inhaberschaft eines
Dritten ist besonders gekennzeichnet. |
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Diese Reisebedingungen und Hinweise gelten für den Reiseveranstalter :
Singletravels
Neue Kräme 27 D 60311 Frankfurt am Main
Drucklegung April 2006 |
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