Single Travels Homepage

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1.Bedingungen bei der Buchung von Singletravels

1.1 Die von Singletravels durchgeführten Singlereisen finden in der Regel mit 9 – 25 Reiseteilnehmern statt. Die Belegung jedes Schiffes erfolgt in Bezug auf das Geschlecht paritätisch. In einigen Fällen kann es z.B. bedingt durch kurzfristige Umbuchungen oder Stornierungen zu einem ungleichen Verhältnis zwischen der Anzahl der Frauen und Männern an Bord kommen.
1.2 Die Mindestteilnehmerzahl beträgt 7 Personen. Wird diese Mindestteilnehmerzahl bis 14 Tage vor Reiseantritt nicht erreicht, behält sich Singletravels.de vor, die Reise abzusagen. Die bereits geleisteten Zahlungen werden von Singletravels.de umgehend erstattet.


2. Reiseanmeldung, Bestätigung, Rechnung

2.1 Mit Ihrer Reiseanmeldung bieten Sie Singletravels den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an. Nach Eingang Ihrer Online-Buchung erhalten Sie eine Bestätigung über die erfolgreich übermittelte Reiseanmeldung. Der Reisevertrag wird für Singletravels verbindlich, wenn dieser Ihnen die Buchung und den Preis der Reise schriftlich (auf dem Postwege) bestätigt.
2.2 Die Reiseanmeldung erfolgt durch den Anmelder, auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtung der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.
2.3 Innerhalb einer Woche nach erfolgter Reiseanmeldung erhalten Sie eine Rechnung/ Bestätigung die alle wesentlichen Angaben über die von Ihnen gebuchten Reiseleistungen enthält. Weicht die Bestätigung von Ihrer Anmeldung ab, ist an das neue Angebot 7 Tage gebunden. Der Reisevertrag kommt auf der Grundlage des neuen Angebots zustande, wenn Sie innerhalb dieser Frist das Angebot annehmen.


3.Bezahlung

3.1 Bei Vertragsabschluss wird gegen Aushändigung der Rechnung/Bestätigung die Anzahlung in Höhe von 15% des Gesamtreisepreises fällig. Die Kosten für eine Reiseversicherung werden in voller Höhe zusammen mit der Anzahlung fällig.
3.2 Der restliche Reisepreis wird 21 Tage vor Reiseantritt fällig.
3.3 Die Beträge für An- und Restzahlung ergeben sich aus der Bestätigung.
3.4 Zur Absicherung der Kundengelder hat Singletravels Insolvenzversicherung abgeschlossen. Den Sicherungsschein erhalten Sie mit Zustellung der Rechnung/ Bestätigung.
3.5 Kosten für Nebenleistungen wie die Besorgung von Visa etc. sind, soweit nicht ausdrücklich angegeben, nicht im Reisepreis enthalten.


4. Leistungen, Preise

4.1 Welche Leistungen vertraglich vereinbart sind, ergibt sich aus den Leistungsbeschreibungen unserer Homepage www.singletravels.de und aus den hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Bestätigung. Die auf der Homepage enthaltenen Angaben sind für Singletravels.de grundsätzlich bindend mit dem Inhalt, mit dem sie Grundlage des Reisevertrages geworden sind. Nach Vertragsschluss kann Singletravels jederzeit eine Änderung der auf der Homepage gemachten Angaben vornehmen, über die der Reisende nach bereits erfolgter Buchung selbstverständlich informiert wird.
4.2 FlugbeförderungFür ihre Flüge wählt Singletravels zuverlässige Fluggesell-schaften aus. Die im Arrangement enthaltenen Flüge sind überwiegend Non-Stop-Flüge. Grundsätzlich behält sich Singletravels aus flug- und programmtechnischen Gründen Zwischenlandungen vor. Singletravels bittet um Verständnis, wenn aus flugtechnischen Gründen der Hinflug in die Nachmittags- oder Abendstunden fällt und/ oder der Rückflug bereits in die Vormittags-
stunden. Auf allen Flügen werden bis 20 kg Gepäck zzgl. kleinem Handgepäck pro Gast befördert. Zusätzlich kann, ggf. gegen Aufpreis, nach Voranmeldung bei der jeweiligen Fluggesellschaft Sondergepäck (Sportausrüstungen, Rollstühle, etc.) befördert werden. Die Beförderungspreise sind bei der Fluggesellschaft zu erfragen, die für Organisation und Abwicklung der Beförderung sowie Inkasso des Preises allein verantwortlich ist. Der Transport des Sondergepäcks vom Zielflughafen zum Hotel und zurück ist ausschließlich Sache des Gastes. Das Risiko für Geld, Wertge-genstände, technische Geräte und Medikamente im aufgegebenen Gepäck trägt der Gast.
4.3 Reiseverlängerung
Reiseverlängerungen sind nur nach Absprache mit Singletravels möglich. Eine Verlängerung ist jedoch nur möglich, wenn Ihre Unterkunft sowie Plätze im Flugzeug noch frei sind. Die Kosten für die Verlängerung sind vor Ort zu zahlen.
4.4 Nicht in Anspruch genommene Leistungen Falls ein Reisender einzelne Reiseleistungen (außer Singletravels) infolge vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen nicht in Anspruch nimmt, wird sich Singletravels trägern um Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen. Das ist nicht erforderlich, wenn die Leistungen völlig unerheblich sind oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Vorschriften entgegenstehen. Singletravels ist berechtigt in der Regel 20% des erstatteten Betrages als Ausgleich für zusätzliche Mühen und Kosten einzubehalten. Der Nachweis niedrigerer oder nicht entstandener Kosten bleibt Ihnen unbenommen.
4.5 Reiseleitung, Betreuung
Bei den angebotenen Reisen werden Sie vor Ort von einer durch Singletravels beauftragten Reisemanager und Reise-/ Zielgebietsagentur, örtlichen Reiseleitern oder Vertretungen betreut. Einzelheiten, Anschriften und Telefonnummern entnehmen Sie bitte Ihren Reiseunter-lagen.


5. Leistungs- und Preisänderungen

5.1 Änderungen und Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden, sind nur gestattet, soweit sie nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.Bei den von uns angegebenen Flugzeiten handelt es sich um voraussichtliche Flugzeiten. Änderungen blieben ausdrücklich vorbehalten. U. U. kann es aufgrund der zeitweiligen Überlastung des internationalen Luftraumes zu Flugverspätungen oder auch -verschiebungen sowie Änderungen der Streckenführung kommen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Singletravels ist verpflichtet, den Kunden über Leistungs-änderungen oder -Abweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Gegebenenfalls wird sie dem Kunden eine kostenlose Umbuchung oder einen kostenlosen Rücktritt anbieten.
5.2 Singletravels behält sich vor, die ausgeschriebenen und mit der Buchung bestätigten Preise im Fall der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren, in dem Umfang zu ändern, wie sich deren Erhöhung pro Person bzw. pro Sitzplatz auf den Reisepreis auswirkt, sofern zwischen dem Zugang der Bestätigung beim Kunden und dem vereinbarten Reisetermin mehr als 4 Monate liegen.Im Fall einer nachträglichen Änderung des Reisepreises oder einer nachträglichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung hat Singletravels den Reisenden unverzüglich davon in Kenntnis zu setzen. Eine Preiserhöhung, die ab dem 20. Tag vor dem vereinbarten Reisetermin verlangt wird, ist unwirksam. Bei Preiserhöhungen um mehr als 5 % oder im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Reisende berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise zu verlangen, wenn Singletravels in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus seinem Angebot anzubieten. Der Reisende hat diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung durch Singletravels über die Preiserhöhung bzw. Änderung der Reiseleistung diesem gegenüber geltend zu machen.


6. Rücktritt durch den Reisenden

6.1 Umbuchung, Ersatzperson:
Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei Singletravels Ihnen wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären.
6.2 Wenn Sie zurücktreten oder wenn Sie die Reise aus Gründen nicht antreten, die von Singletravels nicht zu vertreten sind, kann Singletravels angemessenen Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und seine Aufwendungen verlangen. Bei Berechnung des Ersatzes sind gewöhnlich ersparte Aufwendungen und die gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendung der Reiseleistungen zu berücksichtigen. Es bleibt Ihnen unbenommen, den Nachweis zu führen, dass im Zusammenhang mit dem Rücktritt oder Nichtantritt der Reise keine oder wesentlich niedrigere Kosten entstanden sind, als die von Singletravels in der Pauschale ausgewiesenen Kosten.Rücktrittsgebühren sind auch dann zu zahlen, wenn sich ein Reise-
teilnehmer nicht rechtzeitig zu den in den Reisedokumenten bekannt gegebenen Zeiten am jeweiligen Abflughafen oder Abreiseort einfindet, oder wenn die Reise wegen nicht von Singletravels zu vertretenden Fehlens der Reisedokumente wie z.B. Reisepass oder notwendige Visa, nicht angetreten wird. Der pauschalierte Anspruch auf Rücktrittsgebühren beträgt in der Regel pro Person bei Stornierungen:
Standard-Gebühren :
bis zum 30. Tag vor Reiseantritt 25%
vom 29. bis 22. Tag 35%
vom 21. bis 15. Tag 50%
vom 14. bis 8. Tag 65%
vom 7. bis 1. Tag 75%
am Tag des Reiseantritts oder bei Nichtantritt der Reisedes Reisepreises 85%
6.3 Bis zum Reisebeginn kann der Reisende verlangen, dass ein Dritter in seine Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Es bedarf dazu der Mitteilung an Singletravels kann dem Wechsel in der Person widersprechen, wenn die Ersatzperson den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen.Tritt eine Ersatzperson an die Stelle des angemeldeten Teilnehmers, ist
Singletravels berechtigt, für die ihm durch die Teilnahme der Ersatzperson entstehenden Kosten € 25,– zu verlangen. Der Nachweis niedrigerer oder nicht entstandener oder wesentlich niedrigerer Kosten bleibt Ihnen unbenommen.Für den Reisepreis und die durch den Eintritt der Ersatzperson entstehenden Mehrkosten haften der angemeldete Teilnehmer und die Ersatzperson als Gesamtschuldner.
6.4 Bearbeitungs-, Rücktritts- und Umbuchungsgebühren, sowie Gebühren für individuelle Reisegestaltung sind sofort fällig.


7. Rücktritt und Kündigung durch Singletravels

7.1 Singletravels kann den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn die Durchführung der Reise trotz einer entsprechenden Abmahnung durch Singletravels vom Reisenden nachhaltig gestört wird. Das gleiche gilt, wenn sich ein Reiseanmelder oder Reiseteilnehmer vertragswidrig verhält. Singletravels behält ungeachtet dessen den Anspruch auf den Reisepreis. Evtl. Mehrkosten für die Rückbeförderung trägt der Störer selbst. Singletravels muss sich den Wert ersparter Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die aus einer anderen Verwendung nicht in Anspruch genommener Leistungen erlangt werden; einschließlich evtl. Erstattungen durch beteiligte Leistungsträger.
7.2 Singletravels kann bis 2 Wochen vor Reiseantritt von der Reise zurücktreten.
7.2.1  - bei Nichterreichen einer gemäß Ausschreibung und in der Reisebestätigung angegebenen Mindestteilnehmerzahl. Singletravels informiert Sie selbstverständlich, sofern zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich wird, dass die Mindestteil-nehmerzahl nicht erreicht werden kann. Sie erhalten den gezahlten Reisepreis umgehend zurück.
7.2.2 - wenn die Durchführung der Reise nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten für Singletravels deshalb nicht zumutbar ist, weil die ihm im Falle der Durchführung entstehenden Kosten eine Überschreitung der wirtschaftlichen Opfergrenze, bezogen auf diese Reise, bedeuten würden. Ein Rücktrittsrecht durch Singletravels besteht jedoch nicht, wenn er die dazu führenden Umstände zu vertreten hat (z.B. Kalkulationsfehler) oder wenn er diese Umstände nicht nachweisen kann. Die Rücktritts-erklärung wird dem Reisenden unverzüglich zugeleitet.


8. Außergewöhnliche Umstände - Höhere Gewalt

8.1 Wird die Reise infolge, bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer, Höherer Gewalt (z.B. durch Krieg oder Naturkatastrophen etc.) erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, können sowohl der Reisende als auch Singletravels den Reisevertrag kündigen. Singletravels zahlt den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück, kann jedoch für die erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen.
8.2 Erfolgt die Kündigung nach Antritt der Reise, ist Singletravels verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere den Reisenden, falls dies vertraglich vereinbart ist, zurückzubefördern. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung tragen die Parteien zur Hälfte, die übrigen Mehrkosten hat der Reisende zu tragen.


9. Gewährleistung/Haftung

9.1 Singletravels.de steht im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmannes ein für
9.1.1 die gewissenhafte Reisevorbereitung;
9.1.2 die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger (z.B. Beförderungsunter-nehmen, Hoteliers etc.);
9.1.3 die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Reiseleistungen;
9.1.4 ein Verschulden der mit der Leistungserbringung betrauten Personen;
9.1.5 die Richtigkeit der Beschreibung der im Internet (www.Singletravels.de) angegebenen Reisedienstleistungen, sofern Singletravels.de nicht gemäß Vertragsschluss eine Änderung der Angaben erklärt hat. Singletravels.de haftet jedoch nicht für Angaben in Hotel-, Orts- informationen.
9.2 GewährleistungDem Reisenden stehen die Rechte aus dem Reisevertragsgesetz zu, die zum besseren Verständnis mit eigenen Worten in verkürzter Fassung wiedergegeben werden:
9.2.1 Wird eine Reiseleistung nicht oder nicht vertragsgemäß erbracht, kann der Reisende innerhalb angemessener Zeit Abhilfe verlangen. Der Veranstalter kann auch in der Weise Abhilfe schaffen, dass er eine gleich- oder höherwertige Ersatzleistung erbringt. Singletravels kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert.
9.2.2 Der Reisende kann nach Rückkehr von der Reise eine Herabsetzung des Reisepreises verlangen, falls Reiseleistungen nicht vertragsgemäß erbracht worden sind und er es nicht schuldhaft unterlässt, den Mangel unverzüglich anzuzeigen.
9.2.3 Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet Singletravels innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, kann der Reisende im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag – in seinem eigenen Interesse und aus Beweissicherungsgründen wird Schriftform empfohlen – kündigen. Dasselbe gilt, wenn dem Reisenden die Reise infolge eines Mangels aus wichtigem, Singletravels erkennbarem Grund nicht zuzumuten ist. Der Bestimmung einer Frist für die Abhilfe bedarf es nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder von Singletravels verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Reisenden gerechtfertigt ist. Wird der Vertrag danach aufgehoben, behält der Reisende den Anspruch auf Rückführung. Er schuldet Singletravels den auf die in Anspruch genommenen Leistungen entfallenden Teil des Reisepreises, sofern diese Leistungen für ihn von Interesse waren.
9.3 Haftung
9.3.1 Bei Vorliegen eines Mangels kann der Reisende unbeschadet der Herabsetzung des Reisepreises (Minderung) oder der Kündigung Schadenersatz verlangen, es sei denn, der Mangel der Reise beruht auf einem Umstand, den Singletravels nicht zu vertreten hat. Er kann Schadenersatz auch wegen nutzlos aufgewandter Urlaubszeit verlangen, wenn die Reise vereitelt oder erheblich beeinträchtigt worden ist.
9.3.2 Vertragliche Schadenersatzansprüche Die vertragliche Haftung von Singletravels auf Schadenersatz für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist insgesamt auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt, soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig durch Singletravels geführt worden ist. Die Beschränkung der Haftung auf den dreifachen Reisepreis gilt auch, soweit Singletravels für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
9.3.3 Deliktische SchadenersatzansprücheFür alle gegen Singletravels gerichteten Schadenersatz-ansprüche aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, haftet Singletravels bei Sachschäden bis € 2.000,–. Übersteigt der dreifache Reisepreis diese Summe, ist die Haftung für Sachschäden auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt. Diese Haftungshöchstsummen gelten jeweils je Reisenden und Reise.
9.3.4 Singletravels haftet nicht für Leistungsstörungen im Bereich von Fremdleistungen, die lediglich vermittelt werden und in der Reiseausschreibung ausdrücklich als solche gekennzeichnet werden.
9.3.5 Die Beteiligung an Sport- und anderen Ferienaktivitäten müssen Sie selbst verantworten. Sportanlagen, Geräte und Fahrzeuge sollten Sie vor Inanspruchnahme überprüfen. Für Unfälle, die bei Sportveranstaltungen und anderen Ferienaktivitäten auftreten, haftet Singletravels nur, wenn ihn ein Verschulden trifft. Singletravels empfiehlt den Abschluss einer Unfall-Versicherung.
9.3.6 Gelten für eine von einem Leistungsträger zu erbringende Reiseleistung internationale Übereinkommen oder auf solchen beruhende gesetzliche Vorschriften, nach denen ein Anspruch auf Schadenersatz nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen entsteht oder geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist, so kann Singletravels sich hierauf berufen.
9.3.7 Die Beförderung erfolgt auf der Grundlage der Bedingungen des jeweiligen Beförderungsunter-nehmens, die auf Wunsch zugänglich gemacht werden. Die Rechte und Pflichten von Singletravels nach dem Reisevertragsgesetz und nach den allgemeinen Reisebedingungen werden durch die Bedingungen des jeweiligen Beförderungs-unternehmens nicht eingeschränkt.
9.3.8 Sofern Singletravels bei der Luftbeförderung vertraglicher Luftfrachtführer ist, haftet er ggf. neben dem ausführenden Luftfrachtführer gemäß den Bestimmungen des Luftverkehrsgesetzes bzw. den internationalen Abkommen von Warschau, Den Haag, Guadalajara und den Zusatzabkommen für Flüge von und nach den USA und Kanada, sowie, nach dessen In-Kraft-Treten, dem Montrealer Abkommen vom 28. Mai 1999. Das Warschauer Abkommen und die Zusatzabkommen für den USA- und Kanada-Verkehr beschränken in der Regel die Haftung des Luftfrachtführers für Tod oder Körperverletzung sowie für Verlust und Beschädigung von Gepäck. Kommt Singletravels bei die Stellung eines vertraglichen Reeders zu, so regelt sich die Haftung nach den Bestimmungen des Handelsgesetzbuches. Für die Beförderung mit Hotelübernachtung gelten die Bedingungen der jeweiligen, sofern die Beförderung nicht Teil des Leistungspaketes des Veranstalters ist. In diesem Fall sind die ausführlichen Reisebedingungen von Singletravels vorrangig maßgebend.
9.4 Mitwirkungspflicht, Beanstandungen
9.4.1 Jeder Reisende ist verpflichtet, bei Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen daran mitzuwirken, evtl. Schäden zu vermeiden oder gering zu halten.
9.4.2 Sollten Sie wider Erwarten Grund zur Beanstandung haben, ist diese an Ort und Stelle unverzüglich unserer Agentur/ Reiseleitung mitzuteilen und Abhilfe zu verlangen. Ist die Reiseleitung nicht erreichbar, wenden Sie sich an den Leistungsträger (Transfer-Unternehmen, Hotelier) oder an Singletravels. Schäden oder Zustellungsverzögerungen bei Flugreisen bittet Singletravels unverzüglich an Ort und Stelle mittels Schadensanzeige (P.I.R.) der zuständigen Fluggesell-schaft anzuzeigen. Fluggesellschaften lehnen in der Regel Erstattungen ab, wenn die Schaden-anzeige nicht ausgefüllt worden ist. Im Übrigen ist der Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung von Reisegepäck der Reiseleitung oder der örtlichen Vertretung von Singletravels.de anzuzeigen. Unterlässt es ein Reisender schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, stehen ihm Ansprüche nicht zu.
9.4.3 Reiseleiter sind nicht berechtigt, irgendwelche Ansprüche anzuerkennen.


10. Ausschluss von Ansprüchen, Verjährung und Abtretung

10.1 Sämtliche in Betracht kommenden Ansprüche sind innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise gegenüber Singletravels geltend zu machen. Dies sollte im eigenen Interesse schriftlich geschehen. Nach Fristablauf kann der Reisende Ansprüche nur noch geltend machen, wenn er ohne Verschulden gehindert war, die Frist einzuhalten.
10.2 Ansprüche des Reisenden nach den §§ 651 c bis 651 f BGB verjähren in einem Jahr. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte. Schweben zwischen dem Reisenden und Singletravels Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Reisende oder Singletravels die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein. Ansprüche aus unerlaubter Handlung verjähren in drei Jahren.
10.3 Die Abtretung von Ansprüchen gegen Singletravels ist ausgeschlossen.


11. Datenschutz

11.1 Alle personenbezogenen Daten sind gemäß den einschlägigen, datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere dem Bundesdatenschutzgesetz, geschützt. Wenn Sie sich im Rahmen der Nutzung unseres Internet-Angebots eine Reise buchen oder einen Newsletter abonnieren, werden Ihre personenbezogenen Daten durch Singletravels zum Zweck der Abwicklung, Kundenbetreuung und Information erhoben und verarbeitet.
11.2 Sollten Daten an Dienstleister (Dritte) weitergegeben werden, so sind diese an das BDSG und andere gesetzliche Vorschriften gebunden. Erhebungen bzw. Übermittlung von personen-
bezogenen Daten an staatliche Einrichtungen und Behörden erfolgen nur im Rahmen zwingender Rechts-vorschriften.
11.3 Sie sind berechtigt, auf Antrag und unentgeltlich, Auskunft über die von Ihnen gespeicherten Daten zu erhalten. Des Weiteren haben Sie das Recht auf Berichtigung, Löschung oder Sperrung unrichtiger Daten. Daten für abrechnungstechnische und buchhalterische Zwecke sind von einer Kündigung beziehungsweise von einer Löschung nicht berührt.


12. Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsbestimmungen

12.1 Singletravels steht dafür ein, Staatsangehörige des Staates, in dem die Reise angeboten wird, über Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften sowie deren eventuelle Änderungen vor Reiseantritt zu unterrichten. Für Angehörige anderer Staaten gibt etwa das zuständige Konsulat Auskunft. Durch die Reiseausschreibung (www.Singletravels.de) und mit den Reiseunterlagen erhalten Sie wesentliche Informationen über die für Ihre Reise notwendigen Formalitäten. Bitte beachten Sie diese Informationen und lassen Sie sich von einem unserer Mitarbeiter weitergehend unterrichten.
12.2 Singletravels.de haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn Sie sie mit der Besorgung beauftragt haben, es sei denn, dass die Verzögerung von Singletravels.de zu vertreten ist. Zur Erlangung von Visa etc. bei den zuständigen Stellen müssen Sie mit einem ungefähren Zeitraum von etwa 8 Wochen rechnen.
12.3 Der Reisende ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten, ausgenommen wenn sie durch eine schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation durch Singletravels bedingt sind.
12.4 Entnehmen Sie bitte den Informationen von oder erkundigen Sie sich bei einem unserer Mitarbeiter, ob für Ihre Reise ein Reisepass erforderlich ist oder der Personalausweis genügt, und achten Sie bitte darauf, dass Ihr Reisepass oder Ihr Personalausweis für die Reise eine ausreichende Gültigkeitsdauer besitzt.
12.5 Zoll- und Devisenvorschriften werden in verschiedenen Ländern sehr streng gehandhabt. Informieren Sie sich bitte genau und befolgen Sie die Vorschriften unbedingt.
12.6 Von verschiedenen Staaten werden bestimmte Impfzeugnisse verlangt, die nicht jünger als 8 Tage und nicht älter als 3 Jahre (Pocken) bzw. 10 Jahre (Gelbfieber) sein dürfen. Derartige Impfzeugnisse sind auch deutschen Behörden vorzuweisen, sofern Sie aus bestimmten Ländern (z.B. Afrika, Vorderer Orient) zurückkehren. Entsprechende Informationen entnehmen Sie bitte den mit der Buchungsbestätigung erhaltenen Unterlagen oder wenden Sie sich an einen unserer Mitarbeiter.


13. Allgemeines

13.1 Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge. Das gleiche gilt für die vorliegenden Reisebedingungen.
13.2 Gerichtsstand für Vollkaufleute, für Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, sowie für Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, sowie für Passiv-Prozesse, ist der Sitz des Reiseveranstalters.


14 Nutzungsbedingungen für die Homepage www.Singletravels.de

14.1 Singletravels bietet alle auf der Homepage zur Verfügung gestellten Allgemeinen Informationen (auch Hyperlinks) einzig als Orientierung für den Nutzer an. Allgemeine Informationen sind sämtliche Angaben auf der Homepage mit Ausnahme von Angaben, welche Reiseleistungen, Reisepreise und Steuern betreffen.
14.1.1 Der Nutzer muss damit rechnen, dass sich die Allgemeinen Informationen jederzeit ändern können. Er sollte sich deshalb mit den entsprechenden Institutionen, Botschaften oder Tourismus-informationsbüros in Verbindung setzen, um sicherzustellen, dass die Aktualität der angegebenen Informationen gewährleistet ist. Dies gilt insbesondere für Visa- und Impfbestimmungen. Für die Einhaltung dieser Bestimmungen sind der Reiseanmelder und/ oder die Reiseteilnehmer selbst verantwortlich.
14.1.2 Die Informationen gelten - wie auf der Homepage ausgewiesen - für Staatsangehörigen der Bundesrepublik Deutschland, sofern diese im Besitz eines ausgestellten Passes bzw. Personal-ausweises sind.
14.1.3 Wenn Sie kein Staatsangehöriger der Bundesrepublik Deutschland sind oder Inhaber eines fremden Passes sind, kann es sein, dass Sie andere Bestimmungen einhalten müssen. In diesem Fall wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Konsulat.
14.2 Nutzung der Homepage "Singletravels.de"
14.2.1 Die Homepage steht dem Nutzer nur zur persönlichen Nutzung zur Verfügung.
14.2.2 Die über die Homepage gebuchten Reiseleistungen dürfen vom Nutzer nicht weiterverkauft, -vermittelt oder sonst gegen Entgelt an Dritte weitergereicht werden.
14.2.3 Die Homepage ist ausschließlich in gesetzlich zulässiger Weise und vertragsgemäß zu nutzen, insbesondere unter Einhaltung dieser Nutzungsbedingungen. Vertragsgemäß in diesem Sinne ist lediglich die Reservierung und Buchung von Reiseleistungen sowie jede andere rechtmäßige Nutzung der auf der Homepage installierten Funktionen. Insbesondere gilt Folgendes:
14.2.3.a Der Nutzer ist für sämtliche Handlungen, die unter seinem Namen oder seinem Konto auf der Homepage vorgenommen werden finanziell verantwortlich.
14.2.3.b Der Nutzer muss mindestens 18 Jahre alt und voll geschäftsfähig sein.
14.2.3.c Der Nutzer versichert, dass sämtliche Informationen, die der Nutzer über seine Person oder Mitreisende zur Verfügung stellt, der Wahrheit entsprechen.
14.2.3.d Die Homepage darf nicht für Spekulationszwecke, falsche oder betrügerische Buchungen, sowie Blockbuchungen genutzt werden.
14.2.3.e Drohungen, Nötigungen, Diffamierungen sowie die Übermittlung von pornographischem, rassistischem, volksverhetzendem oder in anderer Weise rechtswidrigem Material ist ausdrücklich verboten.
14.2.3.f Die Homepage und deren Inhalt dürfen vom Nutzer nicht verändert, vervielfältigt, weitergegeben, verkauft, veröffentlicht oder in irgendeiner Art wiedergegeben werden. Zulässig ist jedoch die Anfertigung einer einzigen Kopie der Seite für eine private, nicht-gewerbliche Nutzung.
14.2.3.g Dateien, die Software oder anderes Material enthalten, die gewerblichen Schutz- oder Urheberrechten unterliegen oder vom Recht auf Privatsphäre geschützt sind, dürfen nicht in Umlauf gebracht werden. Es sei denn, diese Rechte stehen dem Nutzer zu, oder der Nutzer hat die erforderlichen Genehmigungen eingeholt.
14.2.3.h Dateien, die Viren, abgeänderte Dateien (corrupted files) oder Software enthalten, die den Betrieb des Computers eines Dritten beschädigen könnten dürfen nicht aufgespielt werden.
14.2.3.i Zuweisungen des Autors, rechtliche Hinweise, Eigentumsbezeichnungen oder Markierungen, die in einer geladenen Datei (Software oder sonstigem Material) enthalten sind, dürfen nicht gelöscht oder verfälscht werden.
14.2.3.j Waren oder Dienstleistungen dürfen nicht beworben, oder deren Verkauf angeboten werden. Umfragen, Wettbewerbe oder Kettenbriefe dürfen nicht durchgeführt oder weitergeleitet werden.
14.3 Der Nutzer verpflichtet sich, Singletravels.de, deren verbundene Unternehmen, Partnerunternehmen und Mitarbeiter von jeglichen Ansprüchen Dritter (einschließlich angemessener Kosten für rechtliche Maßnahmen) auf erstes Anfordern freizustellen, die auf einer nicht vertragsgemäßen, missbräuchlichen oder sonst rechtswidrigen Nutzung der Homepage und ihrer Inhalte durch den Nutzer beruhen.
14.4 Singletravels ist berechtigt, jederzeit den Zugang zu der Homepage und/oder den Online-Diensten zu sperren.
14.5 Singletravels, deren verbundene Unternehmen oder die Partnerunternehmen sind Inhaber sämtlicher Schutzrechte an Software, die Singletravels.de auf der Homepage bereithält.
14.5.1 Die unberechtigte Nutzung, Vervielfältigung oder Weitergabe solcher Software ist ausdrücklich untersagt. Jegliche Vervielfältigung der Software auf irgendeinen anderen Server oder Datenträger zum Zwecke weiterer Vervielfältigungen ist ausdrücklich verboten. Jegliche Software, die zum Herunterladen auf der Homepage zur Verfügung gestellt wird, stellt ein urheberrechtlich geschütztes Werk von Singletravels .de dar. Jede Reproduktion oder Weiterverbreitung der Software ist gesetzlich ausdrücklich verboten und kann hohe Bußgelder und strafrechtliche Folgen nach sich ziehen.
14.6 Die Homepage enthält Hyperlinks, die zu Websites fremder Anbieter führen. Singletravels .de hat auf deren Gestaltung und Inhalte keinen Einfluss und übernimmt daher auch keine Gewähr für Richtigkeit, Aktualität, Vollständigkeit und Qualität der dort bereitgestellten Informationen. Der Nutzer richtet sämtliche Bedenken, die er im Zusammenhang mit einer solchen Website hat, direkt an den Betreiber der jeweiligen Website.
14.7 Singletravels.de behält sich vor, jederzeit Änderungen an der Homepage oder deren Inhalten vorzunehmen, insbesondere betreffend der Auswahl der Anbieter, Leistungsträger, Funktionen, Informationen, Datenbanken oder deren Inhalten.
14.8 Singletravels.de ist Inhaberin des Urheberrechts und aller anderen Schutzrechte an der Homepage und deren Inhalt. Sämtliche Rechte stehen ausschließlich Singletravels.de zu, es sei denn, die Inhaberschaft eines Dritten ist besonders gekennzeichnet.



Diese Reisebedingungen und Hinweise gelten für den Reiseveranstalter :

Singletravels
Neue Kräme 27 D 60311 Frankfurt am Main

Drucklegung April 2006




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